World Tourist Attractions Germany GmbH

60 IN 749/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
World Tourist Attractions Germany GmbH, Am Karpfenteich 4a, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, Gz.: 128/16 S40sw, vertreten durch den Gesellschafter Marvin Rettenmaier
Registergericht: Amtsgericht Rostock – Registergericht – Register-Nr.: HRB 11959
– Schuldnerin –
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Beschluss:
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1. Der mit Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 20.03.2017 bestellte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Reiner Linck, Paulstraße 44, 18055 Rostock, wird auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen, § 59 InsO.
2. Zur neuen Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Ines Niehusen
Paulstraße 44, 18055 Rostock
Telefon: 0381/2520093
Telefax: 0381/2520099
3. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
4. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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Gründe:
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Mit Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 20.03.2017 wurde Rechtsanwalt Reiner Linck, Paulstraße 44, 18055 Rostock, zum Insolvenzverwalter bestellt.
Das Insolvenzgericht kann den Insolvenzverwalter auf seinen Antrag aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen, § 59 InsO.
Mit Schreiben vom 12.02.2024 beantragte der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Reiner Linck seine Entlassung aus dem Amt, da er aus persönlichen Gründen das Amt nicht mehr ausüben kann.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage war dem Antrag stattzugeben.
Als neue Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ines Niehusen bestellt. Auf sie gehen die Aufgaben des Insolvenzverwalters über. Das Entstehen von Mehrkosten aus dem Verwalterwechsel ist ausgeschlossen.
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Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – 13.02.2024