Wittmann Bauunternehmen GmbH

55 IN 32/23: Über das Vermögen der Wittmann Bauunternehmen GmbH, Brehmestr. 21, 31139 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 208143), vertr. d.: Anna-Maria Wittmann, Breslauer Str. 17, 30827 Garbsen, (Geschäftsführerin), ist am 12.03.2024 um 11:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen, Hohenzollernstr. 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/696846-0, Fax: 0511/696846-79, E-Mail: kanzlei@wilhelm-kollegen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 14.03.2024