WEZ SCHNELLREINIGUNGS-GMBH

47 IN 56/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEZ SCHNELLREINIGUNGS-GMBH, Kreuzbreite 14, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 2646), vertr. d.: 1. Jean Pierre Polenz, Liebigstraße 12, 32549 Bad Oeynhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 05.01.2023