Weiburg Industrie GmbH

4 IN 2009/22
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Weiburg Industrie GmbH, Martinistraße 22, 68219 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Sumeyye El Ouni, geboren am 14.10.1993, Marie-Bernays-Platz 7, 68309 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741029
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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“hat das Amtsgericht Mannheim am 03.04.2023 beschlossen:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Ulf Martini, E 3, 16, 68159 Mannheim, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
1.400,00
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
266,00
Vergütung insgesamt
1.666,00
Auslagen
210,00
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
39,90
Auslagen insgesamt
249,90
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
1.915,90
in Worten:
eintausendneunhundertfünfzehn 90/100

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 31.03.2023.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 500,00 EUR beträgt die Vergütung 1.400,00 EUR (Mindestvergütung gem. § 2 Abs. 2 InsVV).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.”
Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – 03.04.2023