WB-Wert- und Baubetreuungs-GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 55/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3422 eingetragenen WB-Wert- und Baubetreuungs-GmbH & Co. KG, Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4045 eingetragene WB-Wert und Baubetreuungs- Beteiligungs-GmbH, Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid

Rechtsanwalt Ernst Wiesner, Kirchender Dorfweg 14, 58313 Herdecke,
Verwalter
Rechtsanwalt Ben Djemia, Kirchender Dorfweg 14, 58313 Herdecke,
Verfahrenspfleger

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlung des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Freigabe der im Eigentum der Insolvenzschuldnerin stehenden Grundstücke, verzeichnet in den Grundbüchern von
Meinerzhagen (AG Meinerzhagen),
Blatt 3198, 4321, 5179, 5181, 5184, 5187, 5189, 5190, 5191, 5193, 5198, 5199, 5200, 5201, 5202, 5203,
Holthausen (AG Plettenberg),
Blatt 2120, 2277, 2573
Lüdenscheid-Land (AG Lüdenscheid),
Blatt 4320A
Halver (AG Lüdenscheid),
Blatt 3617, 4447.
bestimmt auf
Montag, 11.12.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, 1. Etage, Sitzungssaal 143.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Vorsorglich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein persönliches Erscheinen der Gläubiger nicht zwingend erforderlich ist und lediglich freiwillig erfolgt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 55/12
Amtsgericht Hagen, 09.11.2023