Vulcast Immobilien GmbH

9 IN 77/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vulcast Immobilien GmbH, Graf-von-Manderscheid-Straße 1, 54584 Jünkerath (AG Wittlich, HRB 41520), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bitburg, 27.03.2024