VIP Logistics GmbH

Amtsgericht Wiesbaden
13.02.2023
– Insolvenzgericht –
10 IN 403/11

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen des
VIP Logistics GmbH, Boelckestr. 165B, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 26031),
vertreten durch:
Ali Sanli, Kaiser-Wilhelm-Ring 79, 55118 Mainz, (Geschäftsführer),
wird die Nachtragsverteilung aufgrund des Schlussverteilungsverzeichnisses angeordnet.
Die Vollziehung erfolgt durch den früheren Verwalter, Herrn Rechtsanwalt Andreas von Römer, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden oder dem Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, den 13.02.2023