Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH

509 IN 15/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB), vertr. d.: 1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Börner, Kurze Mühren 20, 20095 Hamburg, (Geschäftsführer), 2. ALTURA CAPITAL LIMITED (vormals Z.Investment Advisors Limited), (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. First Floor Thavies Inn House, Holborn Circus 3-4, GROSSBRITANNIEN, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1.1. Jonathan Henry, Holborn Circus, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), 3. Inke Dittmer, Bremer Str. 39, 27383 Scheeßel, (Gesellschafterin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 13.08.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 13.06.2024