Treppenbau König & Henze GmbH

2 IN 438/07: In dem Insolvenzverfahren Treppenbau König & Henze GmbH, Goltewitzer Straße 10, 06785 Oranienbaum (AG Stendal, HRB 15474), vertr. d.: Marec Henze, An der Kirche 4, 06785 Oranienbaum-Wörlitz OT Riesigk, (Geschäftsführer), wurde mit Beschluss vom 19.04.2024 von der Anordnung der Nachtragsverteilung gem. § 203 Abs. 3 InsO hinsichtlich des noch vorhandenen Masseguthabens aus Vorsteuererstattungsansprüchen in Höhe von 473,09 EUR abgesehen, da die auszuschüttende Quote in keinem Verhältnis zum Aufwand und den Kosten einer Nachtragsverteilung stehen würde.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann vom Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 19.04.2024