Thalhofer Großbuchbinderei GmbH & Co. KG

10 IN 380/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thalhofer Großbuchbinderei GmbH & Co. KG, Böblinger Straße 42, 71101 Schönaich, vertreten durch die Geschäftsführer Karin Roswitha Schucht, geb. Thalhofer und Frank Thalhofer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 242147
– Schuldnerin –
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Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.12.2023
– den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
– Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht – 17.10.2023