teknihall Elektronik GmbH

Geschäftsnummer: 8 IN 382/22. Am 01.12.2022 um 11:00 Uhr ist über das Vermögen der teknihall Elektronik GmbH, Assar-Gabrielsson-Straße 11, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 54822), vertr. d.: Seyhan Bakir, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 10.01.2023,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 10.02.2023, 10:00 Uhr (Einlass in den Sitzungssaal ab 09.40 Uhr), 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
– die Person des Sachwalters ( § 57 InsO),
– die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
– über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
– abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Abs. 2 InsO),
– die Stilllegung oder (vorläufige) Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Sachwalter oder die Schuldnerin beauftragen, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten (§ 284 InsO) und das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre
Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
– die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
– besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO), insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
– die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
– unter Wert (§§ 162,163 InsO),
– die Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
– die Anordnung dahingehend, dass bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt (§ 277 InsO);
Hinweis:
– Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 31.01.2023 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt.
Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
– Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen
beauftragt.

WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichtstermin am 10.02.2023 zu erscheinen, werden aus organisatorischen Gründen dringend gebeten, Ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte unter Nennung der vertretenen Personen) spätestens bis zum 13.01.2023 schriftlich bei dem Sachwalter anzuzeigen !
Teilnehmende Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter eines Gläubigers
eine ausreichende Vollmacht / ausreichende Vollmachten im Original für die Akten zum Termin vorzulegen!
Bitte beachten Sie, dass im gesamten Gerichtsgebäude, insbesondere aber im Sitzungssaal, das Tragen einer medizinischen Maske auch weiterhin empfohlen wird!
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.12.2022