Taxi Kappel GmbH

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 618/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3947 eingetragenen Taxi Kappel GmbH, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Onur Keser, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum
Geschäftszweig: Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens

ist am 27.11.2023, um 12:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 618/23
Amtsgericht Bochum, 27.11.2023