Studio RO Fotografie Audiovision Industrie Werbung GmbH

IN 602/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Studio RO Fotografie Audiovision Industrie Werbung GmbH, Karl-Bröger-Straße 33, 90765 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Demling Otto, geb. Demling
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 4412
– Schuldnerin –
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
– Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.04.2024
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
– Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
– sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht –