Stadtkiosk Julius Frilling GmbH & Co. KG

18 IN 44/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stadtkiosk Julius Frilling GmbH & Co. KG, Schwedenschanze 50, 49809 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 206642), vertr. d.: 1. Stadtkiosk Julius Frilling Verwaltungs-GmbH, Schwedenschanze 50, 49809 Lingen (Ems), (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Julius Frilling, Adolfstraße 40a, 49809 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Es wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren anberaumt.
Diese besondere Gläubigerversammlung dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die Erteilung der Zustimmung, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist,
die zur Masse gehörende Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie den Kundenstamm, das Know-how und den bereits eingerichteten Geschäftsbetrieb (Good Will) gemäß Kauf- und Übernahmeverträge vom 01.02.2024
an die Baso Express GmbH gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 48.065,00 € sowie an Herrn Julius Frilling gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 165.000,00 € -teilweise zahlbar in Abschlägen-
zu verkaufen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
Die von dem Insolvenzverwalter hier eingereichten Unterlagen können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Den Beteiligten des Verfahrens wird, unter Hinweis auf ihr Widerspruchsrecht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 03.05.2024 gegeben.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, hier der 03.05.2024, keine ablehnenden Stellungnahmen bzw. Widersprüche erhoben werden.
> Seitens der Gläubiger, die bis zum 03.05.2024 keine schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung somit als erteilt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lingen (Ems), 11.04.2024