Spedition und Möbeltransporte Oscar Esser GmbH

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 73/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2598 eingetragenen Spedition und Möbeltransporte Oscar Esser GmbH, Süchtelner Straße 79-81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Karl Fruhen, Dinstühlerstraße 33 , 41836 Hückelhoven

Nachlassverwalter:
Rechtsanwalt Hebbinghaus, Vagedesstraße 19, 40479 Düsseldorf

wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Das bisher mündliche Verfahren wird ins schriftliche Verfahren übergeleitet.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.05.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
– zur Schlussrechnung d. Treuhänd.;
– zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
– Entscheidung der Gläubiger über ev. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 aus.
Beteiligte, die aufgrund dessen das Amtsgericht aufsuchen wollen, werden gebeten sich vorab telefonisch beim Amtsgericht Mönchengladbach anzumelden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
45 IN 73/11
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.03.2024