SGL Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt)

59 IN 4/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SGL Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Pissen 25, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 23228), vertr. d.: Marcel Polster, Christoph-Probst-Straße 4, 04159 Leipzig, (Geschäftsführer), ist am 02.03.2023 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Hinsichtlich
– Sicherheitseinbehalt der Borst Immobiliengesellschaft Ruhr GmbH & Co. KG aus
Rechnung 17080-2017 in Höhe von 1.417,70 € und
– Sicherheitseinbehalt der Immosubstanz Stauffenbergallee GmbH & Co. KG aus
Rechnung 17086-2017 in Höhe von 1.105,48 €
wurde der Vorbehalt der Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO analog angeordnet, insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag aufrechterhalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 02.03.2023