Serviceprinzip GmbH

60 IN 173/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Serviceprinzip GmbH, Langenhainer Straße 7, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 7333), vertr. d.: 1. Stefan Bayer, Langenhainer Straße 5, 35510 Butzbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 01.12.2022