Sedia Küchentechnik HandeIs-GmbH

5 IN 676/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sedia Küchentechnik HandeIs-GmbH, Bahnhofstr. 38, 71726 Benningen am Neckar, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Franz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 311264
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB, Pfenningstraße 2, 72764 Reutlingen, Gz.: 22/05416 CK/vh
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1. Die Prüfung eventuell weiterer nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Heilbronn – Insolvenzgericht – 23.02.2024