Schweinemast Stavenhagen GmbH

701 IN 175/14
In dem Insolvenzverfahren d.
Schweinemast Stavenhagen GmbH, Stadthof 2, 17153 Stavenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Stadtbäumer, geboren am 12.03.1970, Stadthof 1, 17153 Stavenhagen, Reuterstadt
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 2515
– Schuldnerin –
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
3. Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 19.09.2023 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 – 18, 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 640947,80 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 38738,68 Euro gegenübersteht. Vom Massebestand sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren, die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie gemäß § 55 InsO sonstige Masseverbindlichkeiten zu begleichen. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Neubrandenburg – Insolvenzgericht – 10.08.2023