Schönebecker Stahl- und Hallenbau GmbH

Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Schönebecker Stahl- und Hallenbau GmbH, Gewerbegebiet, Grundweg 57, 39218 Schönebeck (Elbe) (AG Stendal, HRB 108151), vertr. d.: Ingo Brüggemann, Weißlederweg 7, 39418 Staßfurt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 29.07.2024 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 1.226.261,35 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 107.525,27 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
– 340 IN 834/10 (371) – (06.06.2024)