SANICOM Handelsgesellschaft mbH

Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

3 IN 2/22
15.04.2024

In dem Insolvenzverfahren
SANICOM Handelsgesellschaft mbH, Ringstraße 7, 76855 Annweiler, Sitz lt. Register: Eitting, Landkreis Erding (AG München, HRB 83863),
vertreten durch:
Andreas Hohmann, 45 Offas Lane, Winslow, MK 18 3JS, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer),

hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 12.7.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.