Sakin Gemüse GmbH

36s IN 3809/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sakin Gemüse GmbH, Beusselstraße 44 n – q, 10553 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yasin Sakin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 124334
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.03.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 20.02.2024