S + H Frittenschmiede GmbH

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 20549 eingetragenen S + H Frittenschmiede GmbH, Schmiedestr. 26, 48727 Billerbeck, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ingo Josef Heilers-Wiesker, Zum Hagen 15, 48341 Altenberge und Herrn Oliver Schmidtmann, Rothenberger Str. 10, 48493 Wettringen

ist am 10.06.2024, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Gabriela Kemper, Berliner Platz 29, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
75 IN 26/24
Amtsgericht Münster, 10.06.2024