Rübsamen Retail GmbH

2 IN 572/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rübsamen Retail GmbH, Karolinenstr. 10, 86150 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Vorwohlt Marcus
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 25694
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München
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Aufgrund des Antrages des Sachwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrags über die zum Teilgeschäftsbetrieb bzw. der Filiale der Schuldnerin in Dachau gehörenden Vermögensgegenstände zwischen der Schuldnerin und der Rübsamen Mode GmbH i. Gr., Puchheimer Straße 18, 85221 Dachau
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.04.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – 10.04.2024