Rubber Technology Weidmann GmbH & Co. KG

IN 262/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rubber Technology Weidmann GmbH & Co. KG, Goldkronacher Straße 30, 95463 Bindlach, vertreten durch den Geschäftsführer Weidmann Wolfgang und die persönlich haftende Gesellschafterin Rubber Technology Weidmann Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 2611
– Schuldnerin –
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 160 – 162 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige Gläubiger.
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Amtsgericht Bayreuth – Insolvenzgericht – 02.05.2024