Roberto Leffke Transporte e.K. Inhaber Roberto Leffke

Geschäfts-Nr.: 92 IN 20/17 Insolvenzverfahren Roberto Leffke Transporte e.K. Inhaber Roberto Leffke, Spediteur, geb. am 09.06.1975, Auf der Liede 35, 36137 Großenlüder, selbständig tätig Spediteur (AG Fulda, HRA 5753),: Dem Schuldner ist nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode nach § 300 InsO Restschuldbefreiung für die vor Insolvenzeröffnung am 01.06.2017 begründeten Insolvenzforderungen erteilt worden. Die in § 302 InsO bezeichneten Verbindlichkeiten ebenso wie Verbindlichkeiten, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2017 entstanden sind (sog. Neuforderungen), bleiben von der Erteilung der Restschuldbefreiung unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger, der bei der Anhörung nach § 300 Abs. 1 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat, mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 27.12.2023