Özcin, Kaan

36o IN 888/18

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kaan Özcin, geboren am 24.04.1974,
Budapester Straße 33, 10787 Berlin
– Schuldner –
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 04.07.2023 beschlossen:
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.05.2018 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 04.07.2023