OTL Verwaltungsgesellschaft mbH

92 IN 288/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
OTL Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Anke Dworacek und Ronald Wolff, Krähenberg 14 b, 18337 Marlow
Registergericht: Amtsgericht Stralsund – Registergericht – Register-Nr.: HRB 20185
– Schuldnerin –
Beschluss:

Rechtsanwalt Alexander Lutter, Carl-Heydemann-Ring 55, 18437 Stralsund,
wird zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfaßt die Forderungsprüfung bezüglich des Gläubigers lfd. Nr. 2 der Tabelle, Ostsee-Trucks & Logistik GmbH & Co. KG vertr. d.d. Insolvenzverwalter Ulrich Rosenkranz und alle damit zusammenhängenden Aufgaben.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung eines Insolvenzverwalters.
Gründe:
Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann.
Ein solcher Fall liegt hier vor, da RA Rosenkranz sowohl im Verfahren über das Vermögen des Anspruchsinhabers, der Ostsee-Trucks & Logistik GmbH & Co. KG, als auch in dem über das Vermögen des Anspruchsverpflichteten angeordneten Verfahren als Insolvenzverwalter bestellt wurde.

Amtsgericht Stralsund – Insolvenzgericht – 01.02.2024