Oettinger Consulting GmbH

280 IN 71/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oettinger Consulting GmbH, Talstraße 4, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 40981), vertr. d.: 1. Michael Oettinger, Bebelstraße 62, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 11.05.2023