Ochmann, Andreas

3 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren Andreas Ochmann, geb. am 15.06.1984, Im Püttschesgarten 14, 56462 Höhn, auch als Inhaber der Firma MOLS ISOLIERTECHNIK e.K., In der Murch 24, 35579 Wetzlar OT Steindorf (AG Wetzlar, HRA 6444), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 04.01.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 25.01.2023 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 25.01.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 04.01.2023 und dem vorstehenden Stichtag 25.01.2023 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 09.12.2022