Nene Handelsunternehmen GmbH & Co. KG

36n IN 1713/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Nene Handelsunternehmen GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Nene Verwaltungs GmbH, Goltzstraße 18, 10781 Berlin, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Helene Alice Stolzenberg,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 57461
– Schuldnerin –
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 07.02.2023 beschlossen:
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Der mit Beschluss vom 06.02.2023 auf den 03. März 2023 anberaumte Termin wird wegen Verhinderung des Insolvenzverwalters verlegt und der
besondere Termin zur Prüfung nachgemeldeter Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie der Termin zur Erörterung des von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans vom 01.02.2023 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) nun bestimmt auf den
07. März 2023, 13:00 Uhr im Saal 218
des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts (Zimmer 209) zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten geänderten Insolvenzplan.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen gerichtlichen Beschluss, durch den der Insolvenzplan nach Annahme der Beteiligten bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat
2. gegen den Plan gestimmt hat
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin bzw. ihre Verfahrensbevollmächtigte hiermit geladen.
Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die Zeit in Anspruch nehmen können. Um eine rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 07.02.2023