Müller Investments Gesellschaft zur Vermittlung von Kapitalanlagen mbH

IN 411/22
In dem Verfahren über den Antrag d.
Müller Investments Gesellschaft zur Vermittlung von Kapitalanlagen mbH, Kreuzstraße 20, 85049 Ingolstadt, vertreten durch d. Geschäftsführer Andreas Müller, geb. 27.05.1967, Theresienstraße 7, 85049 Ingolstadt
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register Nr.: HRB 1874
Schuldnerin
Geschäftszweig Beschäftigung: Vermittlung und Verkauf von Immobilien, insbesondere Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen, den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden sowie den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 10.02.2023 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab
Hallstraße 9, 90762 Fürth
Telefon: +49(911)766750
Telefax: +49(911)7667529
Email:
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.03.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ergibt sich nach Einschätzung des Gläubigers, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzlich pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat der Schuldnerin nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung zugrunde liegt, sind diese Tatsachen anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende Beschlussgegenstände:
a) Der Insolvenzverwalter bleibt beibehalten.
b) Ein Gläubigerausschuss wird nicht bestellt.
c) Die Gläubigerversammlung stimmt gemäß § 162 InsO dem Verkauf von immateriellen Vermögensgegenständen und Rechten an nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO zu.
d) Der zur Insolvenzeröffnung eingestellte Geschäftsbetrieb bleibt stillgelegt.
e) Die Gläubigerversammlung erteilt gemäß § 160 Abs. 1 InsO höchstvorsorglich die Zustimmung, Rechtsstreite zu führen bzw. Vergleiche im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu schließen, soweit dies im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird. Dies gilt insbesondere für eventuelle Anfechtungsstreitigkeiten sowie im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter und den Geschäftsführer.
f) Als Hinterlegungskonto wird das bereits bei der UniCredit Bank AG unter IBAN: DE51 7622 0073 0035 6455 35 eingerichtete Sonderkonto gemäß § 149 Abs. 2 InsO genehmigt.
g) Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Insolvenzgericht in halbjährlichen Abständen zu berichten.
wird anberaumt auf
Dienstag, 16.05.2023, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 16.05.2023, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.12.2022 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
Amtsgericht Ingolstadt Insolvenzgericht 10.02.2023