MSH Garten- und Landschaftsbau UG (haftungsbeschränkt)

91 IN 136/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSH Garten- und Landschaftsbau UG (haftungsbeschränkt), Klosterstraße 3, 24534 Neumünster, vertreten durch die Geschäftsführerin Mireme Zejnulai
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 17994 KI
1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
– Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.01.2024
– den eventuellen Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
– Einwendungen gegen die Schlussrechnung
– sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 100,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei d. Finanzministerium des Landes SH Landeskasse unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Neumünster erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die eventuellen Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht – 08.11.2023