Montagebau Menzel GmbH

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 47/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9517 eingetragenen Montagebau Menzel GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 6, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomasz Menzel, Krautstr. 44, 59425 Unna
Geschäftszweig: Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, Bodenlegearbeiten, Raumausstatter, Holz- und Bautenschutz, pp

ist am 26.05.2023, um 18:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
255 IN 47/23
Amtsgericht Dortmund, 26.05.2023