Marks, Andreas

36m IN 5927/18

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In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Andreas Marks, geboren am 10.04.1962, Ringslebenstraße 2, 12353 Berlin
– Schuldner –
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.01.2024 beschlossen:
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.12.2018 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 24.01.2024