Maibach Verlag GmbH

2 IN 114/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maibach Verlag GmbH, Am Lerchenfeld 4, 86956 Schongau, vertreten durch die Geschäftsführer Dögelt David Christian und Häring Katharina
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 144004
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Roschmann Natascha M., Tummelplatzweg 4, 87700 Memmingen, Gz.: 029/22 R 10 g
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
– Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.04.2024
– den Forderungsanmeldungen, die nach dem 12.02.2024 angemeldet werden, schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
– Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
– sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Weilheim i.OB erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Weilheim i.OB – Insolvenzgericht – 26.01.2024