LS Springer GmbH

56 IN 72/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LS Springer GmbH, Skandinavien-Bogen 6, 24983 Handewitt, vertreten durch die Geschäftsführer Søren Hovgaard Jakobsen, GF d. LS Springer GmbH, Skandinavien-Bogen 6, 24983 Handewitt und Søren Hovgaard Jakobsen, Balders Vej 11, 9500 Hobro, Dänemark
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 14021 FL
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tyskret Sagawe & Klages Rechtsanwälte PartGmbB, Rothenbaumchaussee 95, 20148 Hamburg, Gz.: 21/000395 KL/kl
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht – 06.07.2023