LO-CATALUNYA/LO-CAT GmbH

4 IN 104/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LO-CATALUNYA/LO-CAT GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Peter Schiessel
Brand 12, 79677 Schönau
(eingetragener Sitz: Weil am Rhein)
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ingo Michelsen
Luisenstr. 5, 79539 Lörrach
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Michelsen, Luisenstr. 5, 79539 Lörrach, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter übte sein Amt vom 19. Oktober 2010 bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Januar 2011 aus. Er hat gem. §§ 21 Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. 63 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen Auslagen. Gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV erhält er als Regelsatz 25 % der nach § 2 Abs. 1 InsVV zu berechnenden Vergütung, bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt.
Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte das der Vergütungsberechnung zugrunde zu legende Vermögen somit einen Wert von 339.164,80 €. Der Regelsatz der Vergütung gem. § 2 InsVV beträgt BETRAG €.
Der für den vorläufigen Insolvenzverwalter anzusetzende Regelsatz (25 %) beläuft sich auf BETRAG €. Dieser wird mit den geltend gemachten Auslagen wie beantragt festgesetzt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17. Januar 2011 verwiesen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen – Insolvenzgericht, 24.04.2024