“La Strada” Moden GmbH

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 132/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 1134 eingetragenen “La Strada” Moden GmbH, Arminstr. 14, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Iris Blanke, Am Krankenhaus 19, 48734 Reken und Frau Natalie Blanke, Hans-Böckler-Str. 49, 40878 Ratingen

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen d. Insolvenzverwalt. festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 76.712,93 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Für die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten ist ein Zuschlag von 15 % nach § 3 InsVV gewährt worden.
Weiterhin sind Zustellungsauslagen gem. den Entscheidungen des BGH vom 11.06.2015 (IX ZB 50/14) und 21.03.2013 (IX ZB 209/10) i.H.v. 2,80 €/Zustellung festgesetzt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.
165 IN 132/18
Amtsgericht Essen, 10.08.2023