Kuhnle, Friedeman

36k IN 5300/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Friedeman Kuhnle, geboren am 22.05.1959, Café Olé in der UFA Fabrik, Viktoriastraße 13-18, 12105 Berlin
– Schuldner –
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.02.2024 beschlossen:
Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 07.03.2024 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 15.02.2024