Kristof, Edward Zoltan

36k IN 6243/18

|
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Edward Zoltan Kristof, geboren am 02.01.1983, Ebersstraße 29 A, 10827 Berlin
– Schuldner –
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.02.2024 beschlossen:
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.01.2019 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 26.02.2024