Kraft & Buballa Computersysteme GmbH

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 796/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39459 eingetragenen Kraft & Buballa Computersysteme GmbH, Otto-Brenner-Straße 118-122, 33607 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rafael Buballa, Am Obstgarten 3, 32052 Herford und Herrn Thorsten Kraft, Gröchteweg 108, 32105 Bad Salzuflen
Geschäftszweig: Handel und Vertrieb von Computerzubehör, Elektro- und Elektronikartikeln, Beschreiben von Computerdaten auf Datenträger

ist am 09.01.2023, um 17:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Philipp Jacob, Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 796/22
Amtsgericht Bielefeld, 09.01.2023