Königreich der Süßigkeiten 3 GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 203/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 272424 eingetragenen Königreich der Süßigkeiten 3 GmbH, c/o Königreich der Süßigkeiten KOS GmbH, Hohenzollernring 57, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Chase James Bailey Manders, Hohenzollernring 57, 50672 Köln

ist am 04.12.2023, um 16:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70f IN 203/23
Amtsgericht Köln, 04.12.2023