Johann Wechsler GmbH

IN 34/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Johann Wechsler GmbH, Waldstraße 50, 84056 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Wechsler Johann, Waldstr. 50, 84056 Rottenburg/Laaber
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5218
– Schuldnerin –

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Es wird zugestimmt, dass gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.010,02 € zur
Abgeltung sämtlicher bekannter oder unbekannter Ansprüche gegenüber Herrn Johann
Wechsler, insbesondere aus §§ 177a, 130a Abs. 1, Abs. 2 HGB a. F. sämtliche bekannten oder unbekannten Ansprüche gegenüber Herrn Johann Wechsler verzichtet wird.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.06.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht – 06.06.2023