Janus Holzbau GmbH

177 IN 248/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Janus Holzbau GmbH, Im Kleinen Hornfelde 45, 06542 Allstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Opitz
– Schuldnerin –
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 12.04.2023.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Erfurt – Insolvenzgericht – 13.03.2023