J.G. Oncken Nachf. GmbH

666 IN 324/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.G. Oncken Nachf. GmbH, Mündener Str. 13, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 2048), vertr. d.: Silke Tosch, GF´in J.G.Oncken Nachf. GmbH, Schillerstraße 57, 41061 Mönchengladbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.06.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 25.03.2024