Ivan Steko Gesellschaft mit beschränkter Haftung

810 IN 908/17 S-3-8 – In dem Insolvenzverfahren Ivan Steko Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Eisernen Steg 18, 65795 Hattersheim am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105610),
vertreten durch: Ivan Steko, Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 03.04.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.04.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.01.2023