INGGERSON AG

Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss

12 IN 75/22
08.02.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
INGGERSON AG, Mackenstedter Straße 12, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 212077), vertreten durch:
1. Stephan Traudt, (Vorstand),
2. Heiko Jürgens, (Vorstand),
3. Jörg Simon, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte:
Ebner, Stolz, Mönning, Bachem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kohlhökerstraße 52, 28203 Bremen,

wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO). Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nachdem der Beschluss vom 16.11.2023, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist und der Sachwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. deren Erfüllung durch einen Finanzplan nachgewiesen hat sowie streitige Masseansprüche nicht bekannt sind, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.

Rüdebusch
Richter am Amtsgericht