IBN GmbH Injektionstechnik – Bauwerksabdichtung – Noll

3 IN 52/20: In dem Insolvenzverfahren IBN GmbH Injektionstechnik – Bauwerksabdichtung – Noll, Brückstraße 21a, 35641 Schöffengrund (AG Wetzlar, HRB 5910), vertr. d.: Rüdiger Noll, Blomsterkulla 303, 57992 Högsby Kalmar län, SCHWEDEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 11.11.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 02.12.2022 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.12.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 11.11.2022 und dem vorstehenden Stichtag 02.12.2022 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 08.11.2022