ibbw-consult GmbH

74 IN 24/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ibbw-consult GmbH, Berliner Straße 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201710), vertr. d.: 1. Ines Heidsieck, (Geschäftsführerin), 2. Wolfgang Muhs, (Geschäftsführer), ist am 12.03.2024 um 12:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Reinhäuser Landstraße 38, 37083 Göttingen, Tel.: 0551/381450-10, Fax: 0551/381450-29, E-Mail: info@staufenbiel-rae.de, Internet: www.staufenbiel-rae.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 12.03.2024